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Satzung und Leitgedanken

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
 

Der Verein führt den Namen „Katholische Landjugendbewegung (KLJB) Burlage - Bockhorst - Klostermoor“ (Kurzfassung: KLJB BBK).

Im Folgenden wird die Kurzfassung verwendet.

Der Sitz der KLJB Burlage - Bockhorst - Klostermoor ist die postialische Adresse der/des 1.Vorsitzende/n.

Das Geschäftsjahr der KLJB Burlage - Bockhorst - Klostermoor ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Mitgliedschaften in anderen Organisationen'        
 
                                                   

​ Die KLJB Burlage, Bockhorst, Klostermoor ist Mitglied in

  1. der „Katholischen Landjugendbewegung im Bistum Osnabrück“,

  2. der „Katholischen Landjugendbewegung Deutschlands e.V.“
     

§ 3 Wesen und Zweck des Vereins

 

Die KLJB Burlage - Bockhorst - Klostermoor fühlt sich den nachfolgenden allgemeinen Leitsätzen der Katholischen Landjugendbewegung verbunden:

  1. Der / die Jugendliche in der KLJB
    In der KLJB versuchen junge Menschen miteinander das rechte Verhältnis zu sich selbst, zu ihren Mitmenschen und zu Gott zu finden.

     

  2. Die KLJB als Gemeinschaft
    Die KLJB pflegt das offene Gespräch und die gemeinsame Aktion. Der junge Mensch übt sich, die Gemeinschaft mitzutragen und erfährt so Freude und Mühe des eigenen und gemeinsamen Handelns.

     

  3. Die KLJB in der Kirche
    Die KLJB versteht sich als Gemeinschaft innerhalb der kirchlichen Gemeinde auf dem Lande. Sie arbeitet verantwortlich mit an der Gestaltung des Lebens aus dem Geist des Evangeliums.

     

  4. Die KLJB im ländlichen Raum
    Die KLJB beteiligt sich an der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Gesellschaft. Ein besonderes Anliegen dabei ist die internationale Solidarität.

     

  5. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der kirchlichen Jugendverbandsarbeit Jugendlicher und junger Erwachsener vorwiegend in Burlage - Bockhorst - Klostermoor durch die Pflege der außerschulischen Jugendbildung und die Mitgestaltung der Gesellschaftspolitik.
     

  6. Die KLJB Burlage - Bockhorst - Klostermoor gibt sich den Auftrag

  • den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ihre Lebenssituation in ihren gesellschaftlichen Beziehungen bewusst zu machen,

  • sie zu befähigen, diese Situation in Orientierung an der christlichen Botschaft zu bewerten und zu beurteilen,

  • sie zu befähigen, daraus Konsequenzen für ihr persönliches Verhalten zu ziehen und Ziele für gesellschaftliche Veränderungen zu entwickeln,

  • ihnen zu ermöglichen, diese Konsequenzen und Ziele in Solidarität mit Gleichgesinnten zu verwirklichen und

  • die Vertretung der Interessen der Landjugend und des ländlichen Raumes in der Öffentlichkeit bzw. die Einflussnahme auf die Entwicklung des ländlichen Raumes und der Gesellschaft im kirchlichen, staatlichen, kulturellen, gesellschaftspolitischen und sozialcaritativen Bereich
     

   7. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts         „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder auch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Alle InhaberInnen von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

§ 4 Zeichen der KLJB / Patron der KLJB
 

  1. Zeichen der KLJB sind der Mitgliedsausweis und das „Kreuz & Pflug“-Symbol.

  2. Patron der KLJB ist der hl. Bruder Klaus von der Flüe. Sein Gedenktag ist der 25. September.

     

§ 5 Mitgliedschaft
 

  1. Mitglied in der KLJB Burlage - Bockhorst - Klostermoor können Jugendliche und junge Erwachsene werden, die sich durch die Teilnahme am Gemeinschaftsleben der KLJB zum Wesen und den Zielen der KLJB bekennen und / oder ein Wahlamt übernehmen.
    Die Mitglieder stimmen den Grundaussagen der Satzung der „Katholischen Landjugendbewegung im Bistum Osnabrück“ zu. Sie zahlen den durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrag. Sie werden vom Vorstand ordnungsgemäß bei der Diözese gemeldet. Der auf der Diözesanversammlung festgelegte Mitgliedsbeitrag der KLJB im Bistum Osnabrück wird vom Verein an die Diözese gezahlt.

     

  2. Die Aufnahme in die KLJB kann mit 15 Jahren erfolgen. Über Aufnahme und Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Ortsvorstand.
    Die Aufnahmefeier leitet der Ortspräses, der Dekanats- oder Diözesanpräses oder in deren Verhinderungsfall die Ortsvorsitzenden.

     

  3. Der Vereinseintritt muss schriftlich beim Vorstand erfolgen.
     

  4. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes.
    Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss spätestens bis zum 30. September eines Vereinsjahres erklärt werden.
    Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es
    - mit der Beitragszahlung trotz zweimaliger Mahnung für mehr als zwei Monate im Rückstand oder
    - in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat.

     

  5. Die KLJB BBK ermöglicht außerdem eine Fördermitgliedschaft.
    Der Beitrag beträgt die Hälfte des aus der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrages.
    Bei dieser Mitgliedschaftsform bietet die KLJB BBK keinen Versicherungsschutz bei Veranstaltungen, die Fördermitglieder haben weniger Ansprüche als die Mitglieder, dies wird bei jeder Veranstaltung individuell benannt; Fördermitglieder haben kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung.  

    Die Beitragsgelder verbleiben aufgrund der ausbleibenden Leistungen der über-geordneten Verbände bei der Ortsgruppe und werden für die Zielumsetzungen der KLJB BBK genutzt.

    Fördermitglieder können, aber müssen nicht zwingend, in der Aufnahmefeier aufgenommen werden

    Die Fördermitgliedschaft kann jede/r ab 30 Jahren oder ab dem Zeitpunkt der Eheschließung annehmen, unabhängig von Wohnsitz, Verbindungen zur KLJB BBK oder sonstigen Kriterien, sofern eine Zielübereinstimmung besteht. Ab den genannten Zeitpunkten kann jedes Mitglied seine Mitgliedschaftsform in eine Förder-mitgliedschaft ändern, dies muss, wie der Beitritt als Fördermitglied, schriftlich beim Vorstand erfolgen.

    Der Austritt oder Ausschluss eines Fördermitglieds unterliegt denselben Bestimmungen wie ein Mitglied (s. §5, Abs. 4).

 

§ 6 Organe der KLJB Burlage - Bockhorst - Klostermoor
 

Die Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung

  2. der Vorstand.

     

§ 7 Die Mitgliederversammlung
 

1. Mindestens einmal im Jahr soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird mindestens 14 Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnungspunkte schriftlich vom Vorstand einberufen.
​Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn
- es das Interesse des Vereins erfordert oder
- mindestens die Hälfte der Mitglieder eine solche Mitgliederversammlung unter Angabe des Grundes beantragen. Sie muss dann innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrages durchgeführt werden.


2. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins. Sie trifft die grundlegenden Entscheidungen über die Verwirklichung seiner Ziele und die Erfüllung seiner Aufgaben. Insbesondere sind ihr vorbehalten:
- Annahme des Jahresberichtes des Vorstandes über alle Veranstaltungen eines Vereinsjahres,
- Entlastung des Vorstandes,
- Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages,
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,
- Wahl der KassenprüferInnen,
- Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.

3. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der KLJB Ortsgruppe und des Ortspräses zusammen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde.

 

Den Vorsitz auf der Mitgliederversammlung führt ein Mitglied des Vorstandes.

Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben. Ansonsten gilt die Geschäftsordnung der Bundesversammlung der KLJB.

Von den Mitgliederversammlungen wird ein Protokoll erstellt. Alle Beschlüsse werden darin festgehalten. Das Protokoll bleibt bei dem / der SchriftführerIn und ist auf Wunsch jedem Mitglied der KLJB Burlage - Bockhorst - Klostermoor sowie den Mitgliedern der Dekanats- und Diözesanvorstandes vorzulegen.
 

 

§ 8 Der Vorstand
 

  1. Der Vorstand sollte insgesamt paritätisch besetzt sein. Er besteht aus
    - Der/ dem 1. Vorsitzenden,
    - der/dem 2. Vorsitzenden,
    - dem / der KassenführerIn,
    - dem / der stellv. KassenführerIn,
    - dem / der SchriftführerIn,  
    - dem / der 4 BeisitzerIn und
    - dem Präses,  einem Geistlichen Verbandsleiter oder einer Geistlichen Verbandsleiterin.  

     

  2. Die Vereinsgeschäfte i.S. des § 26 BGB führen die 1. und 2. Vorsitzenden und der / die KassenführerIn. Die 1. und 2. Vorsitzenden und der / die KassenführerIn sind für den Verein jeweils zu zweit vertretungsberechtigt.
     

  3. Der Ortsvorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
    - die Ortsgruppe zu führen und zu leiten,
    - die Arbeit in der Ortsgruppe zu organisieren, zu fördern und mit den anderen örtlichen Vereinen zu koordinieren
    - den Verein auf der Dekanats- und Diözesanebene zu vertreten,
    - in enger Zusammenarbeit mit der Dekanats- und Diözesanebene die Ziele der KLJB auf Ortsebene verwirklichen zu helfen,
    - dafür Sorge zu tragen, dass Neuaufnahmen organisiert und durchgeführt werden,
    - die Mitgliederversammlungen vorzubereiten,
    - die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen,
    - Buch zu führen und
    - einen Jahresbericht zu erstellen.

     

  4. Der Vorstand tagt regelmäßig mindestens einmal im Monat. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt. Das Protokoll bleibt bei dem / der SchriftführerIn und ist auf Wunsch jedem Mitglied der KLJB Burlage - Bockhorst - Klostermoor vorzulegen.
     

  5. Die 1. und 2. Vorsitzenden führen nach Absprache möglichst im Wechsel den Vorsitz bei den Vorstandssitzungen, der Mitgliederversammlung und allen anderen Veranstaltungen.
    Sie haben die Aufgabe, die Belange der KLJB Burlage - Bockhorst - Klostermoor bei überregionalen Verbandsveranstaltungen wahrzunehmen und gegenüber anderen Organisationen und Institutionen zu vertreten.

     

  6. Der / die KassenführerIn muss in der Lage sein, die Kasse ordnungsgemäß zu führen. Er / sie hat den Vorstand regelmäßig über den Kassenstand zu unterrichten und ihm Einblick in die Kassenführung zu geben. Jährlich hat er / sie auf der Mitgliederversammlung einen Kassenbericht vorzulegen. Der / die KassenführerIn ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Mitgliederanmeldung bei der Diözesanstelle der „Katholischen Landjugendbewegung im Bistum Osnabrück“ und das Zahlen der Mitgliedsbeiträge an die Diözesanebene.
     

  7. Der / die SchriftführerIn ist verantwortlich für die ordnungsgemäßen Einladungen zu allen Veranstaltungen, die ordnungsgemäße Protokollführung über jede Veranstaltung und die Publikationen in der Presse. Des Weiteren ist der / die SchriftführerIn verantwortlich für die ordnungsgemäße Adressenweitergabe des aktuellen Ortsvorstandes an die Diözesanstelle der „Katholischen Landjugendbewegung im Bistum Osnabrück“.
     

  8. Der /die BeisitzerIn unterstützt die Arbeit des Ortsvorstandes, indem er / sie von Fall zu Fall oder für die Dauer seiner / ihrer Amtszeit besondere Aufgaben übernimmt.
     

  9. Der Präses bzw. der / die Geistliche VerbandsleiterIn ist der/die geistliche BeraterIn des Vereins. Er / sie steht den Mitgliedern und dem Vorstand in religiösen und weltlichen Fragen zur Seite und beteiligt sich, soweit es ihm / ihr möglich ist, am Verbandsleben.
     

  10. Die Mitglieder des Vorstandes werden in den jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
    Wählen kann jedes anwesende Mitglied. Gewählt werden kann jedes Mitglied der KLJB Burlage - Bockhorst - Klostermoor, wobei die 1. und 2. Vorsitzenden und der / die KassenführerIn das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen.

    Blockwahl ist zulässig. Die Mitglieder wählen die Vorstandsmitglieder ohne direkte Amtszuweisung; Ausnahmen sind die Posten des/der 1. und 2. Vorsitzenden, sie sind persönlich zu wählen. In einer konstituierenden Vereinsvorstandssitzung (anschließend und gesondert) ist die Zuweisung der weiteren Vorstandsämter auf die vorhandenen Personen vorzunehmen. Darüber ist ebenfalls ein Protokoll zu fertigen, welches durch den auf der GV gewählten 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Die Zuweisungen sind nach der konstituierenden Vorstandssitzung öffentlich bekannt zu geben.
    Sollte eine Blockwahl abgelehnt werden, bedarf dieser Antrag einer Zustimmung von mindestens 20% der anwesenden Mitglieder. Eine Blockwahl wird in erster Linie offen geführt, eine Abwehr dieser Vorgehensweise bedarf eines einfachen Einwandes eines anwesenden Mitgliedes.

    Bei Neuwahlen des Vorstandes müssen immer 2 alte Vorstandsmitglieder im Vorstand verbleiben, damit eine korrekte Weiterarbeit des Vorstandes gesichert ist.

    Bei unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten ist eine Niederlegung des Amtes innerhalb der 2jährigen Amtszeit möglich. Dies muss zuvor schriftlich und mit begründeter Stellungnahme beantragt werden. Diesem Antrag muss in einer Vorstandssitzung mit Anwesenheit aller mit einer Mehrheit zugestimmt werden.
    Die Niederlegung ist öffentlich zu machen und auf der Generalversammlung bekannt zu geben.

     

  11. Wählen kann jedes anwesende Mitglied. Gewählt werden kann jedes Mitglied der KLJB Burlage - Bockhorst - Klostermoor, wobei die 1. und 2. Vorsitzenden und der / die KassenführerIn das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen.
     

  12. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.


 

§ 9 Satzungsänderung
 

Änderungen der Satzung können nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Satzungsänderungen dürfen der Diözesansatzung nicht widersprechen. Sie bedürfen der Zustimmung durch den Diözesanvorstand.

 

§ 10 Auflösung des Vereins
 

Zur Auflösung des Vereins bedarf es einer Stimmenmehrheit von 3/4 der auf einer Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die „Katholische Landjugendbewegung im Bistum Osnabrück“. Diese verwaltet es treuhänderisch für einen Zeitraum von 10 Jahren.

Nach Ablauf dieser Frist verbleibt das Vermögen beim Diözesanverband. Entschließt sich eine Ortsgruppe nach Ablauf der Frist von 10 Jahren wieder mit der KLJB-Arbeit zu beginnen, leistet der Diözesanverband eine angemessene Starthilfe.
 

§ 11  Schlussbestimmung
 

Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung der KLJB Burlage - Bockhorst - Klostermoor beschlossen und tritt mit der Genehmigung durch den Diözesanvorstand in Kraft.

Diese Satzung wurde im Bezug auf §5, Abs. 5 und §8, Abs. 10 auf der 2. Generalversammlung der KLJB BBK am 08.11.2019 unter Beachtung des §9 geändert, die Zustimmung des Diözesanvorstandes wurde eingeholt.

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